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EU-Import-Rechner

Was kostet ein Auto aus einem anderen EU-Land

Ein Auto aus einem anderen EU-Land kostet keinen Zoll, aber zum Preis kommen Transport, Steuern bei der Zulassung und Gebühren. Wählen Sie Kauf- und Zulassungsland – wir berechnen die Gesamtkosten kostenlos.

Wie das Auto zu Ihnen kommt

Importkosten

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Auto aus den USA, Kanada, Japan, den VAE oder UK? Zum Rechner für Importe von außerhalb der EU

MwSt. bei einem Auto aus der EU – wann Sie sie zahlen

Zwischen EU-Ländern gibt es keine Zölle, und die MwSt. wird nur einmal abgerechnet:

  • Gebrauchtwagen von privat oder vom Händler mit Differenzbesteuerung – es fällt keine MwSt. an oder sie steckt schon im Preis. Zu Hause zahlen Sie sie nicht noch einmal.
  • Gebrauchtwagen vom Händler mit voller MwSt.-Rechnung – Privatkäufer zahlen die MwSt. des Kauflands im Preis. Unternehmen können netto kaufen und die MwSt. im Inland abrechnen.
  • Neufahrzeug – bis 6 Monate nach Erstzulassung oder bis 6.000 km. Dann wird die MwSt. immer im Zulassungsland fällig, der Verkäufer rechnet mit 0 % ab.

Transport – Autotransporter oder auf eigener Achse

Ein Autotransporter ist auf längeren Strecken am günstigsten – Sie zahlen pro Kilometer, das Auto fährt mit anderen zusammen. Ein Einzeltransport ist teurer, holt das Auto aber sofort ab und fährt nur Ihres – die Wahl für nicht fahrbereite Autos.

Auf eigener Achse geht es, wenn das Auto fährt. Sie brauchen Ausfuhrkennzeichen aus dem Kaufland oder Kurzzeitkennzeichen Ihrer Zulassungsstelle – immer mit Haftpflichtversicherung. Dazu kommen Kraftstoff und Maut unterwegs.

Steuern bei der Zulassung

Jedes Land hat eine eigene einmalige Steuer bei der Erstzulassung eines importierten Autos – und sie entscheidet meist, ob sich der Import lohnt:

  • Polen: Verbrauchsteuer von 3,1 % des Preises bis 2.000 cm³ und 18,6 % darüber (Hybride die Hälfte, E-Autos 0 %),
  • Niederlande: BPM, Österreich: NoVA, Belgien: Zulassungssteuer, Dänemark und Finnland: Steuern auf den Fahrzeugwert,
  • Deutschland, Tschechien oder Schweden haben keine solche Steuer – nur Zulassungsgebühren.

Der Rechner berechnet sie automatisch aus Kaufpreis, Baujahr, CO₂ und Leistung.

Unterlagen für die Zulassung eines EU-Autos

In der Regel brauchen Sie:

  • Kaufvertrag oder Rechnung,
  • die ausländischen Zulassungspapiere (in Deutschland beide Teile: Zulassungsbescheinigung Teil I und II),
  • den Nachweis über gezahlte Zulassungs- oder Verbrauchsteuer, sofern im Zulassungsland fällig,
  • eine gültige Hauptuntersuchung bzw. technische Prüfung,
  • Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente, falls die Behörde sie verlangt.

Die Fristen für die Zulassung sind je nach Land unterschiedlich – fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach.

Häufige Fragen

›Zahle ich Zoll für ein Auto aus einem anderen EU-Land?

Nein. Zwischen den EU-Ländern gibt es keine Zölle, ein Auto aus den Niederlanden, Italien oder Frankreich ist also zollfrei. Sie zahlen aber die Zulassungssteuern Ihres Landes, etwa die NoVA in Österreich oder die BPM in den Niederlanden.

›Zahle ich MwSt. für einen Gebrauchtwagen aus der EU?

Meist nicht – die MwSt. wird im Kaufland abgerechnet oder fällt beim Kauf von privat bzw. mit Differenzbesteuerung gar nicht an. Ausnahme sind Neufahrzeuge (bis 6 Monate oder 6.000 km) – für sie zahlen Sie die MwSt. im Zulassungsland.

›Was kostet der Transport eines Autos innerhalb der EU?

Das hängt von Entfernung und Art ab. Ein Autotransporter ist auf längeren Strecken meist am günstigsten, ein Einzeltransport teurer. Der Rechner kalkuliert aus der Entfernung zwischen den Ländern und Kilometerpreisen.

›Kann ich das Auto selbst nach Hause fahren?

Ja, wenn es fährt. Sie brauchen Ausfuhrkennzeichen aus dem Kaufland oder Kurzzeitkennzeichen Ihrer Zulassungsstelle – immer mit Haftpflichtversicherung für die Fahrt.

›Wovon wird die Zulassungssteuer berechnet?

Je nach Land vom gezahlten Preis oder vom Fahrzeugwert – manche Länder berücksichtigen auch CO₂ und Alter. Weicht der Preis stark vom Marktwert ab, kann die Behörde den Marktwert ansetzen.

›Braucht ein Auto aus der EU eine Einzelabnahme?

Meist nicht – ein in einem anderen EU-Land zugelassenes Auto hat bereits eine EU-Typgenehmigung, eine technische Prüfung genügt. Zusätzliche Prüfungen oder Umbauten sind nur in Sonderfällen nötig, etwa nach Umbauten oder bei einem Auto, das ursprünglich von außerhalb der EU stammt.